Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen Smart IT Innovation GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Jennifer Behrens, (im Folgenden: „Smart IT“), und ihren Kunden. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer.
Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Smart IT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Smart IT schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet Smart IT die Zahlung der Vergütung.
Smart IT behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen bzw. Neubeauftragungen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
§ 2 Vertragsschluss/ Rücktrittsrecht von Smart IT bei Nichtlieferbarkeit
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Auslösung der Bestellung über den Online-Shop oder mittels einer schriftlichen oder elektronischen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieses Angebot kann innerhalb von 6 Wochen von Smart IT angenommen werden und in dieser Zeit auch nicht vom Kunden zurückgezogen werden. Der Kunde ist zur Abgabe eines Angebotes nur berechtigt, insoweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Mit Abgabe eines Angebotes sichert der Kunde seine Unternehmereigenschaft zu.
Die Angaben auf der Internetseite von Smart IT stellen daher keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar.
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit Annahme dieses Angebotes durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung von Smart IT zustande. Es werden ausschließlich Verträge mit Unternehmern abgeschlossen.
Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil Smart IT von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden, trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist Smart IT zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird Smart IT den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Der Kunde hat in diesem Fall ebenso die Möglichkeit, ein vergleichbares Gerät zu erhalten. Als Grundlage für die Vergleichbarkeit wird die Leistung des Servers zum Zeitpunkt der Bestellung genommen.
§ 3 Lieferung und Lieferverzug
Die im Online-Shop sowie in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit diese nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Mietgegenstände werden erst nach Bestellung und vor Annahme der Bestellung bei Vorlieferanten oder bei den Herstellern bestellt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann es zu Verspätungen oder Änderungen der Lieferzeiten seitens der Lieferanten von Smart IT kommen. Insoweit wird dem Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt eine konkrete Lieferzeit benannt.
Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Betriebsbereitschaft mitgeteilt ist oder der Leistungsgegenstand von Smart IT bereitgestellt wurde.
Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der Smart IT liegen, z. B. Betriebsstörungen – insbesondere bei Betriebsschließungen oder aufgrund behördlicher Anordnungen – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Für Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die Smart IT nicht haftbar gemacht werden.
Teillieferungen/-leistungen sind innerhalb der von der Smart IT angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.
Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Smart IT auf höchstens 5 % des vereinbarten Mietpreises. Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die für die Leistungen zu zahlende Vergütung wird, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus in Rechnung gestellt. Weiter nicht im Angebot enthaltene Kosten (Leistungsbezogene Preisänderungen der Server, wie z.B. bei PreOrder / Vorbestellungen wie den Antminer L7) sind von dem Kunden selbst zu tragen.
Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 7 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.
Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn Smart IT eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der Smart IT aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
Smart IT steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro netto in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Smart IT nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
§ 5 Abnahme und Annahme der Leistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird Smart IT diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefer-/Leistungsgegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, etwaigen Mehraufwand der Smart IT zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand innerhalb von 7 Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Der Gefahrenübergang erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bleibt der Kunde mit Annahme des Leistungsgegenstands länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist Smart IT nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung der Vergütung nicht imstande ist.
§ 6 Gewährleistung für den Verkauf von Hardware und Software
Smart IT gewährleistet, dass die Vertragsleistung frei von Mängeln ist. Die Mangelfreiheit bestimmt sich nach der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung. Smart IT und der Kunde sind sich darüber einig, dass in den Leistungsbeschreibungen und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen der Hard- und Software keine Garantien oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Dies gilt insbesondere für die Angabe von zu erreichenden Rendering Zeiten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Smart IT unverzüglich schriftlich zu melden. Mängel an der Software sind reproduzierbar und nachvollziehbar zu melden.
Die Smart IT erbringt die Nacherfüllung bei Sachmängeln nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Insoweit die von Smart IT gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist, hat dieser das Recht, die gewählte Art abzulehnen. Smart IT stehen drei Versuche wegen desselben Mangels zu. Als Nacherfüllung gilt auch die Bereitstellung einer Umgehungslösung.
Für den Fall, dass die Nacherfüllung für Smart IT nicht möglich oder unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag nach Erstattung der gezogenen Nutzungen rückabzuwickeln. Die Gewähr für die Freiheit des Vertragsgegenstandes von Rechten Dritter gilt jedoch nur für Deutschland.
Hat der Kunde Smart IT wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Smart IT nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde der Smart IT den entstandenen Aufwand zu ersetzen, soweit er hätte erkennen können, dass der Mangel nicht durch die Smart IT verursacht wurde.
Die Gewährleistung entfällt insbesondere, soweit der Kunde ohne Zustimmung von der Smart IT die Vertragsleistung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind.
Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens oder Schadensersatz neben der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Smart IT auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
Mängelgewährleistungsansprüche kann der Kunde im Zeitraum von 1 Jahr nach Abnahme des Leistungsgegenstands geltend machen.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Smart IT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Smart IT nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, jedoch begrenzt auf maximal 30 % der Vergütung für die schadensverursachende Leistung.
Die vorangegangenen Bestimmungen Nr. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Smart IT.
Die Haftung der Smart IT für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögensschäden, Datenverlust oder Datenbeschädigung, ist ausgeschlossen.
Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen, die Verjährungsbegrenzung sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
§ 8 Haftungsausschluss
Die Smart IT ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird die Smart IT mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten der Smart IT und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.
Die angegeben möglichen Renderingzeiten, die über die gegenständlichen Server zu ermöglichen sind, sind keine Garantien. Für diese Angaben übernimmt Smart IT keine Haftung.
§ 9 Datenschutz
Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er davon ausgeht, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
Insoweit Smart IT für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.
§ 10 Änderung der AGB
Smart IT behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die die Smart IT nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags führen. Die Smart IT wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von der Smart IT seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch die Smart IT berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Smart IT zuständig ist. Die Smart IT ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Smart IT geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen hiervon unberührt.
Version 1.01
Stand: 07.02.2024